Psychologische Praxis Reinhard Becker, Offenbach

Behandlungspflichten des Therapeuten

Der Therapeut ist verpflichtet, die psychotherapeutische Behandlung entsprechend den Psychotherapievereinbarungen des Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen durchzuführen.

Er unterliegt der Schweigepflicht sowie der Pflicht, die Behandlung nach dem aktuellen Kenntnisstand der Forschung durchzuführen, diese schriftlich zu dokumentieren und berufsethische Grundsätze einzuhalten.